Abmahnungen wegen Google Fonts: Veraltete Themes als große Gefahrenquelle.

In den letzten Monaten hat die Schriftarten-Plattform Google Fonts mächtig an Bekanntheit gewonnen. Die gestiegene Aufmerksamkeit und Reichweite sind allerdings nicht in den eigentlichen Leistungen begründet. Vielmehr war Google Fonts aufgrund der rundherum rollenden Abmahnwelle beinahe täglich in den Schlagzeilen. Mittlerweile ist die Abmahnwelle gestoppt: Die Erpresser konnten verhaftet werden und warten auf ihre Gerichtsverhandlung. Zu erwarten ist eine Verurteilung mit empfindlichen Strafen. Aber auch wenn das Beenden der Abmahnwelle für ein kollektives Aufatmen sorgt, können die Betreiber von Websites, Blogs und Co. im Umgang mit Google Fonts jetzt keinesfalls die Zügel schleifen lassen. Denn das eigentliche Grundproblem bei der externen Einbindung von Google Fonts ist weiterhin existent.

DSGVO-Verstoß vermeiden – nur lokal gespeicherte Schriften nutzen

Nach wie vor baut sich automatisch eine Verbindung zu Google-Servern auf, wenn die Schriftarten extern auf den eigenen Webseiten eingebunden werden sollen. Stein des Anstoßes dabei: Obwohl Google laut eigenen Angaben keine Nutzerdaten speichert und direkt nach der jeweiligen Anfrage die erhaltene IP-Adresse löscht, kommt es dennoch zu einer Kontaktaufnahme zu den US-Servern. Je nach Rechtsauffassung und Auslegung reicht dieser Kontakt aus, um gegen die DSGVO zu verstoßen. Um dieses Problem zu umgehen, müssen die Webmaster auf eine externe Einbindung verzichten und stattdessen die Google-Schriften auf dem eigenen Webspace speichern. Werden dann ausschließlich diese lokal gespeicherten Schriften genutzt, kann ein DSGVO-Verstoß vermieden werden.

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    Ältere WordPress-Themes als Gefahrenquelle für einen DSGVO-Verstoß

    Im Hinblick auf die direkt von Google dynamisch eingebundenen Schriften steckt die Gefahr dabei im Detail. So lauert die Gefahr einer Nichteinhaltung der DSGVO vor allem in Themes und Plugins. Auch die Nutzer von WordPress sind hiervon unter Umständen stark betroffen. Demnach kommt es auch bei einigen älteren Standard-Themes von WordPress zur dynamischen Einbindung von Google Fonts. Das große Problem dabei: Das lässt sich nicht von vorneherein verhindern, da bestimmte Themes bei einer WordPress-Installation automatisch übertragen werden.

    Allerdings bezieht sich dies in der Tat immer nur auf älteren WordPress-Standard-Themes. Hierbei handelt es sich um die Themes Twenty Twelve, Twenty Thirteen, Twenty Fourteen, Twenty Fifteen, Twenty Sixteen und Twenty Seventeen. Wer eins dieser Themes installiert und gleichzeitig aktiviert hat, verhält sich nicht DSGVO-konform.

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