Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

bsmedia – Agentur für neue Medien

Präambel

Die bsmedia – Agentur für neue Medien, Margarethen 10, 87527 Sonthofen – nachfolgend „bsmedia“ genannt – ist eine Online Marketing Agentur, die sich auf Webhosting, Webseiten-Programmierung, Support und Suchmaschinenoptimierung sowie weitere Gebiete des Online-Marketings spezialisiert hat. In diesem Bereich erbringt bsmedia gegenüber Unternehmenskunden professionelle Full-Service-Leistungen rund um die Technik und Funktionalität von Websites.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen bsmedia und dem jeweiligen Kunden soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen bsmedia die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen bsmedia ein fertiges Werk schuldet.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen bsmedia und dem jeweiligen Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn bsmedia diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

(2) bsmedia behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. bsmedia wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist bsmedia dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

(3) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. bsmedia ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen. Wenn der Unternehmer eine natürliche Person ist, muss dieser volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

(4) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

(5) Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. Der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a. Individuelle Vereinbarungen

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

c. Die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit

(1) Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von bsmedia unterbreiteten Angebots inklusive der jeweiligen Auftragsformulare in Schriftform durch den Kunden zustande. bsmedia hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.

(2) bsmedia beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem bsmedia unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

(3) Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die konkret vereinbarte Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot an den Kunden.

(4)  Die Laufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht 30 Tage vor Vertragsende schriftlich kündigt.

§ 3 Kündigung

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit, mit einer Frist von 30 Tagen, zum Vertragsende schriftlich kündigen, solange nicht anders vereinbart.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, § 627 BGB findet keine Anwendung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde seine Zahlung einstellt

b) sich der Kunde i.S.d. § 5 Abs. 5 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst

c) der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat

d) der Kunde seine Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht firstgerecht erbringt.

§ 4 Leistungen, Leistungsumfang

(1) bsmedia erbringt Consulting und Durchführung zu den Gebieten: Webseiten-Programmierung und Webseitenpflege, -Wartung und -Support sowie SEO (Search Engine Optimization), SMM (Social Media Marketing), SEA (Search Engine Advertising), Reputation Management und Onlinemarketing allgemein, für Betreiber von gewerblich genutzten Internetseiten. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird bsmedia ausschließlich beratend und/oder durchführend ohne das Versprechen eines konkreten Erfolgs tätig.

(2) Soweit vertraglich geschuldet, stellt bsmedia dem Kunden Speicherplatz auf einem Server für den Betrieb der Webseite zur Verfügung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.

(3) Sobald ein Kunde seine Domain umzieht, schuldet bsmedia keine weiteren Leistungen im Rahmen des Webhostings, insbesondere die Domainregistrierung, die Bereitstellung von SSL Zertifikaten und der Cookiebox sowie das Webhosting inklusive Emails.

(4) Soweit bsmedia entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

(5) Die konkreten einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von bsmedia zu erbringenden Leistungen ergeben sich dabei aus dem jeweiligen Vertrag bzw. aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.

(6) Die vertraglich festgesetzten Leistungen von bsmedia stellen dabei i.d.R. Dienstleistungen dar, das bedeutet, dass nur deren Erbringung und gerade kein Erfolg geschuldet wird.

(7) Der Kunde ist sich bewusst, dass bsmedia keinen Erfolg in Gestalt verbesserter organischer Rankings schuldet und damit diesbezüglich auch keine Garantieversprechen machen kann, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können, da diese ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers liegen. Zudem ist eine ständig statische Platzierung einer erreichten und durch den Rankingbericht nachgewiesenen Platzierung nicht geschuldet.

(8) Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Posts oder anderweitigen Veröffentlichungen im WWW geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung im WWW und nicht auf eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung.

(9) Eine bestimmte Erreichbarkeit respektive Servicezeiten sind, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht geschuldet.

(10) bsmedia bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn bsmedia aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

(11) Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten bsmedia nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.

(12) bsmedia ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von bsmedia. bsmedia ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von bsmedia wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber bsmedia nicht nachkommt.

(13) bsmedia ist berechtigt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch für Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen tätig zu werden. Es besteht insofern keine Exklusivität und/oder Konkurrenzschutz für den Kunden. Es ist dem Kunden bekannt, dass bsmedia möglicherweise auch Webseiten und Marketingkampagnen von direkten oder indirekten Konkurrenten des Kunden erstellt und/oder betreut, dabei ähnliche oder gleiche Werbetexte für verwendet und somit gewisse Keywords für mehrere Kunden zum Einsatz kommen können.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber bsmedia unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von bsmedia erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von bsmedia gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die erstellte Webseite mit Hilfe eines entsprechenden Übergabereports (inkl. Datum und Zustand der Webseite bei Übergabe) zu überprüfen und Änderungswünsche, die nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung notwendig sind, innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe gegenüber bsmedia mitzuteilen.

(6) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an bsmedia überlassenen Unterlagen, Daten, Bilder, Texte und Keywords und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von bsmedia zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt bsmedia von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung der Keywords, Texte und Bildmaterial und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(7) bsmedia ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

(8) Inhalte, die auf der Webseite des Kunden eingestellt werden, werden als eigene Inhalte des Kunden unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift gekennzeichnet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt bsmedia von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

(9) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a) Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Er stellt, soweit erforderlich, die benötigten Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme und Portale unmittelbar nach Vertragsschluss bereit.

b) Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese bsmedia unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, bsmedia vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur der Webseite zu informieren und mit diesen abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von bsmedia haben.

c) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.

d) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.

e) Er wird bei der Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Webseiten bzw. bereits bestehender Webseiten und den diesbezüglichen Marketingkampagnen in zumutbarem Umfang mitwirken. Insbesondere wird er bsmedia in regelmäßigen Abständen und in einem zumutbaren Umfang Material für die Erstellung bestimmter Marketingkampagnen zur Verfügung stellen.

f) Er wird bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitwirken.

g) Er wird keine Domains oder Inhalte zum Abruf anbieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden;

h) Er wird keine Ticker oder Adware auf seine Internetseite benutzen;

i) Er wird keine Programme oder Inhalte verwenden, die das Regelbetriebssystem oder die Sicherheit des Servers beinträchtigen können, insbesondere Programm-Module wie z.B. CGI, PHP, Perl, ASP und Java-Module, die nicht von bsmedia bereitgestellt werden.

j) Der Kunde hat die empfohlenen On-Page-Maßnahmen umzusetzen sowie ein Analysetool mit Zugangsdaten auf seiner Webseite zu installieren.
k) Er wird seine Passwörter und Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten.

l) Er wird, soweit nach Ermessen von bsmedia erforderlich, Arbeits- und Besprechungsräume sowie Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) bereitstellen.

m) Er sorgt dafür, dass die Berater der bsmedia an allen für die Leistungserbringung des Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.

n) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von bsmedia beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und bsmedia alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

o) Er wird, soweit nach Ermessen von bsmedia erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen. Er ist für die Absicherung der Kommunikation und für die Wartung seiner Systeme alleine zuständig.

p) bsmedia ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechte verstoßen, sofern bsmedia hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. Entsprechend obliegt es dem Kunden, die von bsmedia für ihn verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen auf seiner Webseite mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und die von bsmedia erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

q) Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, ist der Kunde nach Anleitung durch bsmedia verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.

r) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei bsmedia liegen. Insbesondere ist der Kunde stets für die Sicherung der Inhalte aus etwaigen Postfächern, die Erstellung von Backups im Rahmen des Hostings und Registrierung einer Domain und Wartung seiner Systeme selbst verantwortlich. bsmedia ist nicht zur Wiederherstellung etwaiger Daten oder Informationen verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich vertraglich geschuldet.

s) Er wird keine Spam-Mails versenden. Von diesem Verbot ist insbesondere auch die Versendung von unzulässiger und/oder unverlangter Werbung an Dritte umfasst

(10) Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber bsmedia geltend machen, wird bsmedia den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, bsmedia insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, bsmedia bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit bsmedia kein Mitverschulden zur Last fällt.

(11) Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht bsmedia eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.

(12) Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist bsmedia dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. bsmedia ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

(13) Überschreitet der Kunde die mengenmäßigen Inklusivleistungen um mehr als 10 % monatlich, wird bsmedia den Kunden hierüber informieren und ein neues Angebot unterbreiten. Sollte der Kunde dieses Angebot ablehnen, ist bsmedia berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

(14) bsmedia setzt in vielen Fällen Software/Dienste von Dritten ein. Es steht im Ermessen von bsmedia, ob sie für die Erbringung der Dienstleistungen Software Dritter einsetzt und von welchen Anbietern sie bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von bsmedia in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

(1) Die jeweilige Vergütungshöhe und der jeweilige Verrechnungsmodus richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Zusätzliche Arbeiten, die außerhalb der Pauschalpreise anfallen, werden gesondert mit dem vereinbarten Stundenhonorar berechnet. Hierunter fallen insbesondere Dienstleistungen, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung umfasst und nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung notwendig sind und vom Kunden beauftragt werden.

(3) Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. bsmedia wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.

(4) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. bsmedia stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

(5) Bei Vertragsabschluss werden einmalig zudem die vertraglich festgelegten Entrichtungsgebühren fällig, soweit vertraglich vereinbart.

(6) Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von bsmedia ein.

(7) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber bsmedia in Textform zu erheben. Rechnungen von bsmedia gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

(8) Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist bsmedia dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.

(9) Im Falle angebotener Ratenzahlung gilt folgendes:

a) Nach Ablauf der vereinbarten Ratenzahlungsperiode (12, 24 oder 36 Monaten), wird der Vertrag zwischen den Parteien automatisch um 12 Monate verlängert, sofern der Kunde den Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Ratenzahlungsperiode schriftlich kündigt. Die jeweilige Vergütungshöhe und der jeweilige Verrechnungsmodus für diesen Folgevertrag richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem zugrundeliegenden Angebot.

b) Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich; der Kunde hat das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zu zahlen. Zahlt der Teilnehmer eine Rate nach Fälligkeit, Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist bsmedia berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

c) Der Übergang sämtlicher Nutzungsrechte gem. § 10 dieser Bedingungen erfolgt erst mit vollständiger Zahlung durch den Kunden.

(10) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, z.B. vorzeitigem Domainumzug oder sonstiger Art, sind die bereits erbrachten Leistungen von bsmedia bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die bsmedia auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 10 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

§ 7 Reisekosten

(1) Kosten für Reisen zum vereinbarten Projektort des Kunden sowie sonstige auftragsveranlasste Reisekosten werden von dem Kunden erstattet.

(2) Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen.

(3) Bei Fahrten mit dem PKW von bsmedia Mitarbeitern sind 0,93 EUR je Kilometer zu erstatten.

(4) bsmedia betreibt dabei eine kostenorientierte Planung, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, eigene Hotelkontingente bzw. Hotelkonditionen oder Mietwagenfirmenverträge anzubieten.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen Zahlungsansprüche von bsmedia kann der Kunde nur mit ausdrücklich anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit geltend machen, als das Recht aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie der Anspruch von bsmedia stammt.

§ 9 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Soweit die Parteien die Erstellung von Bild-und Tonaufnahmen vertraglich vereinbaren, bleibt das Eigentum an dem gesamten Aufzeichnungsmaterial (Bild und Ton), das von bsmedia für die Durchführung der Produktion verwendet wird, bei bsmedia. Das Eigentum an dem, dem Kunden zu überlassenden vereinbarten Endprodukt geht, soweit nichts anderes vereinbart wurde, erst mit Bezahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen einzuholen. Insbesondere ist er verpflichtet, Sorge im Zusammenhang mit zu fotografierenden Objekten zu tragen, insbesondere für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen, entsprechenden Zugang zu verschaffen, etwaige Rechte für Überflüge u.a. zu klären/zu verschaffen und etwaige Rechte mit darstellenden Personen zu klären.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) bsmedia räumt dem Kunden, unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 6 dieser Bedingungen, die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte ein. Der Kunde erhält ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes und räumlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der erstellten Werke. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere die erstellten Werke oder von bsmedia bereitgestellten Daten, Informationen oder Bilder ohne Einwilligung von bsmedia nicht vervielfältigen und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu verschiedenen Ansprüchen von bsmedia, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz.

(2) Sämtliche Rechte an jedweder verwendeten Software und jedwedem Inhalt, insbesondere auch Lizenzen, die durch bsmedia zur Leistungserbringung erworben werden, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich bsmedia zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.

(3) Bei urheberrechtlich geschützten Werken, die von bsmedia innerhalb eines Vertragsverhältnisses erschaffen werden, erhält der Kunde mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von bsmedia erbrachten Leistungen, entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung.

(4) bsmedia weist darauf hin, dass bei verschiedenen Bilddatenbanken eine Nutzung der Fotos durch den Kunden nur zulässig ist, wenn bsmedia die Lizenz an dem jeweiligen Foto überträgt. bsmedia räumt dem Kunden entsprechend unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 6 (Zahlung 100 %) die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte in Bezug auf das erstellte Werk ein. Die Einräumung erfolgt im rechtlich zulässigen Umfang auf Basis der Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, den bsmedia dem Kunden nennen wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten und bsmedia, für den Fall einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Verstoßes gegen diese Auflage, von allen Ansprüchen freistellen.

(5) Der Kunde räumt bsmedia ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen ein.

(6) Er räumt bsmedia zudem ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Webseite oder sonstigen Portalen ein.

(7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung der jeweils verwendeten Software, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

(8) bsmedia ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Knowhow aus Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.

(9) Für den Fall, dass bsmedia im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/sonst wie zur Kenntnis gereicht, dürfen diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch bsmedia verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird, wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.

(10) Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von bsmedia nicht zu entfernen.

§ 11 Gewährleistung / Haftung

(1) Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die bsmedia in Folge einer nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden § 5 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.

(2) bsmedia erbringt seine Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung seiner Leistungen schuldet bsmedia die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob bsmedia ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

(3) bsmedia gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von bsmedia liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von bsmedia liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Für Schäden, die aufgrund des Ausfalls von Webseiten bzw. Social Media Portalen entstehen, haftet bsmedia nicht, soweit kein eigenes Verschulden von bsmedia vorliegt. Bei kostenlosen Diensten schuldet bsmedia keinerlei Mindestverfügbarkeiten.

(4) bsmedia haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch bsmedia veröffentlicht werden.

(5) Jedwede Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von bsmedia zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von bsmedia ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

(6) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Jedwede Funktionalität richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform. Funktionen können sich durch Weiterentwicklung der Produkte ändern.

(7) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag schriftlich einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:

a) genaue Beschreibung des Problems mit Datum und Uhrzeit (Fehler und erwartetes Verhalten)
b) Screenshot der Fehlermeldung soweit zutreffend
c) Diagnosedaten aus der Anwendung soweit zutreffend
d) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
e) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung

(8) Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder bsmedia durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von bsmedia zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

(9) Der Kunde wird bsmedia bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

(10) Die Mängelbeseitigung durch bsmedia kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.

(11) Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist grundsätzlich, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt, ausgeschlossen.

(12) Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von bsmedia.

(13) bsmedia ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. bsmedia ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

(14) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet bsmedia insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dies gilt insofern nicht, dass bsmedia diese Leistungen dem Kunden vertraglich schuldet.

(15) Für Werkleistungen gilt ergänzend wie folgt: Bei Werkleistungen übernimmt bsmedia die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.

(16) Für Kaufverträge (Sachen/Rechte) gilt ergänzend wie folgt: Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für gebrauchte Artikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

(17) Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von bsmedia durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von bsmedia für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

(18) Soweit bsmedia vor dem Vertragsbeginn gem. § 2 dieser Bedingungen kostenlose Support- oder Wartungsleistungen gegenüber dem Kunden erbringt, wird die Haftung von bsmedia für Mängel an kostenlosen Diensten auf den Fall beschränkt, dass bsmedia gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch bsmedia. Die Haftung von bsmedia für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass bsmedia gegenüber dem Nutzer einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen bsmedia beinhaltet, ist ausgeschlossen.

(19) bsmedia haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(20) Für sonstige Schäden haftet bsmedia nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(21) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von bsmedia.

(22) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Abnahme

(1) Bei den von bsmedia zu erbringenden Werkleistungen wird bsmedia dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an bsmedia zu übermitteln.

(3) Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.

§ 13 Höhere Gewalt

bsmedia ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Kriege, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von bsmedia in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 16.12.2022